AGB

ARTIKEL 1-BEDINGUNGEN DER ANWENDBARKEIT

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen sollen die Ausführungsmodalitäten sowie die Bedingungen festlegen, zu denen die Verkäufe zwischen der Firma Scev de Saint-Sauveur und ihren Kunden abgeschlossen werden.

Sofern Scev de Saint-Sauveur seinen Kunden keine anderslautenden schriftlichen Bestimmungen gewährt, erfolgen seine Verkäufe stets zu den nachstehend beschriebenen Bedingungen, die das Gesetz der Parteien darstellen und über jedes andere vom Kunden stammende Dokument herrschen.

Die Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen können ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der Gesellschaft Scev de Saint-Sauveur nicht durch gegenteilige Bestimmungen geändert werden, die insbesondere in den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden oder in einem anderen Dokument enthalten sind.

Folglich bedeutet die Bestellung und die Annahme der Bestellung durch die Firma Scev de Saint-Sauveur durch ihren Kunden die vorbehaltlose Zustimmung des Letzteren zu den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde in allen ihren Bestimmungen vollständig kennt und akzeptiert.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer Gesamtheit für alle Verkäufe, die nach ihrer Mitteilung an die Kunden getätigt werden. Sie annullieren und ersetzen alle früheren Bestimmungen, die in allen Dokumenten des Unternehmens Scev de Saint-Sauveur enthalten sind.

 

ARTIKEL 2-BESTELLUNGEN

Die Verkäufer oder Handelsvertreter des Unternehmens Scev de Saint-Sauveur sind weder befugt noch bevollmächtigt, das Unternehmen Scev de Saint-Sauveur zu verpflichten.

Jede Bestellung, die von einem Kunden bei der Firma Scev de Saint-Sauveur oder bei ihren Handelsvermittlern aufgegeben wird, wird erst dann endgültig, wenn die Firma Scev de Saint-Sauveur nicht widerspricht. Der Verkauf gilt erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist als zustande gekommen.

Die Bestellungen werden per Fax, Telex, Post oder E-Mail an die Handelsabteilung des Unternehmens Scev de Saint-Sauveur gesendet und gegebenenfalls vom Unternehmen Scev de Saint-Sauveur auf demselben Weg beanstandet. Die Firma Scev de Saint-Sauveur verpflichtet sich, die getätigten Bestellungen innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der Bestellung zu beanstanden.

Wenn innerhalb dieser Frist kein Einspruch gegen die Bestellung erhoben wird, gilt die Bestellung als angenommen.

Die Firma Scev de Saint-Sauveur behält sich das Recht vor, jede Bestellung des Kunden, die quantitativ ungewöhnlich ist, zu reduzieren oder abzulehnen, nachdem sie den Kunden schriftlich darüber informiert hat, ohne dass der Kunde dadurch Anspruch auf eine Entschädigung oder Schadenersatz jeglicher Art hat.

Ebenso behält sich die Firma Scev de Saint-Sauveur das Recht vor, Bestellungen des Kunden zu reduzieren oder abzulehnen, wenn eine ihrer Versicherungsgesellschaften sich ganz oder teilweise weigert, das Geschäftsrisiko der vom Kunden aufgegebenen Bestellung zu decken, oder die Deckungsschwelle überschreitet, nachdem sie den Kunden schriftlich darüber informiert hat, ohne dass der Kunde dadurch Anspruch auf eine Entschädigung oder einen Schaden hat.

Jeder Antrag auf Änderung der Zusammensetzung oder des Volumens einer von einem Kunden aufgegebenen Bestellung kann von der Firma Scev de Saint-Sauveur nur dann berücksichtigt werden, wenn diese Firma spätestens achtundvierzig (48) Stunden nach Eingang der ursprünglichen Bestellung bei der Firma Scev de Saint-Sauveur einen entsprechenden Antrag stellt.

Die Bestellung, die von Scev de Saint-Sauveur unter den oben genannten Bedingungen nicht angefochten wurde, kann später nicht mehr storniert oder verschoben werden, es sei denn, Scev de Saint-Sauveur stimmt dem ausdrücklich und schriftlich zu.

Die Stornierung oder Verschiebung einer Bestellung, die von der Firma Scev de Saint-Sauveur nicht angefochten wird, führt zur sofortigen Fälligkeit von Schadensersatz zugunsten der Firma Scev de Saint-Sauveur, dessen Betrag mindestens dem Betrag der stornierten oder verschobenen Bestellung entspricht, unabhängig vom Grund für die Verschiebung oder Stornierung, wobei jeder vom Kunden gezahlte Betrag von der Firma Scev de Saint-Sauveur einbehalten wird, um ihn mit dem ihr zustehenden Schadensersatz zu verrechnen.

 

ARTIKEL 3-ÄNDERUNG DER PRODUKTE

Da die von der Firma Scev de Saint-Sauveur verkauften Produkte den Regeln für Weine mit kontrollierter Herkunftsbezeichnung unterliegen, sind sie naturgemäß in ihrer Menge begrenzt, so dass sich die Firma Scev de Saint-Sauveur das Recht vorbehält, die den Kunden angebotenen Produkte ohne Vorankündigung zu ändern, insbesondere wenn die Lagerbestände erschöpft sind, ohne dass dies eine Strafe oder einen Schadensersatzanspruch zugunsten des Kunden nach sich ziehen kann.

Wenn ein Produkt nach der Auftragserteilung durch den Kunden und vor der Lieferung entfernt wird und der Kunde nicht das Produkt wählen möchte, das das entfernte Produkt ersetzt, wird sein Auftrag von Rechts wegen storniert und die von ihm eventuell geleisteten Zahlungen werden zurückerstattet.

 

ARTIKEL 4-GEISTIGES EIGENTUM

Die Marken, die auf den von der Gesellschaft Scev de Saint-Sauveur verkauften Produkten angebracht sind, sind ihr ausschließliches Eigentum und dürfen daher ohne die ausdrückliche, vorherige und schriftliche Genehmigung der Gesellschaft Scev de Saint-Sauveur weder ausgeführt noch reproduziert werden und können nicht Gegenstand von Ansprüchen auf geistige Eigentumsrechte jeglicher Art durch den Kunden sein.

 

ARTIKEL 5-LIEFERUNG UND FRISTEN 

Die auf den Bestellungen des Kunden angegebenen Lieferfristen dienen nur der Information und sind unverbindlich.

Das Unternehmen Scev de Saint-Sauveur bemüht sich jedoch, die in der unstrittigen Bestellung angegebenen Fristen einzuhalten.

Eine Überschreitung der Lieferfristen berechtigt die Firma Scev de Saint-Sauveur nicht, dem betroffenen Kunden eine Verzugsstrafe, Entschädigung oder Schadenersatz jeglicher Art zu zahlen, und kann in keinem Fall die Stornierung der Bestellung oder die Ablehnung der Lieferung der Produkte rechtfertigen.

Die in allen Vertragsdokumenten angegebenen Lieferfristen gelten immer für Produkte, die dem Kunden in den Räumlichkeiten der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR zur Verfügung gestellt werden;

Im Falle eines Verkaufs auf dem Gebiet des französischen Mutterlandes gilt die Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als in den Räumlichkeiten des Kunden erfolgt und ist mit der tatsächlichen Lieferung in seinen Räumlichkeiten gemeint.

Im Falle eines internationalen Verkaufs (außerhalb des französischen Mutterlandes) wird darauf hingewiesen, dass die Verkäufe der Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR auf Anfrage gemäß der Definition des Transportunternehmens Géodis erfolgen.

 

ARTIKEL 6-TRANSPORT

Die von der Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR in Metropolitan-Frankreich verkauften Produkte reisen auf Risiko der Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR, es sei denn, die Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR hat ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

Im Falle eines internationalen Verkaufs reisen die von der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR verkauften Produkte auf Risiko des Kunden gemäß den Bedingungen, die in den Incoterms Ex-Works festgelegt sind.

Falls das Unternehmen SCEV DE SAINT-SAUVEUR den Versand der bestellten Produkte sicherstellt, wird dieser Versand in den Räumlichkeiten des Kunden durchgeführt.

Wenn die Lieferung auf seinen Wunsch an einem anderen Ort erfolgt, ist die Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR nicht mehr haftbar, sobald die Lieferung an die angegebene Adresse erfolgt ist.

Im Falle eines fehlenden oder beschädigten Transports muss der Kunde seine Regressansprüche gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der gesetzlichen Fristen und Formen gemäß den Bestimmungen der Artikel L 133-3 und L 133-4 des Handelsgesetzbuchs geltend machen.

Wenn der Kunde nicht innerhalb der oben genannten Fristen und Formen gegen den Beförderer vorgegangen ist, ist die Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR von jeglicher Haftung befreit.

 

ARTIKEL 7-EMPFANG, NICHTKONFORMITÄT

Der Kunde muss bei der Abholung der Produkte in den Räumlichkeiten der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR oder bei Erhalt dieser Produkte in ihren Räumlichkeiten unbedingt die Anzahl und den Zustand der Produkte überprüfen.

Im Falle von Konformitätsmängeln oder fehlenden oder beschädigten Produkten wird jede Reklamation gleich welcher Art, die sich auf die gelieferten Produkte bezieht, von der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR nur dann akzeptiert, wenn sie per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von sieben (7) Tagen ab dem Lieferdatum erfolgt.

Nach Ablauf dieser Frist von 7 Tagen gelten die Produkte als mit dem Bestellten übereinstimmend und es werden keine Reklamationen mehr von der Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR zugelassen, die von jeglicher Verantwortung für die Nichtübereinstimmung, die Anzahl und die Verschlechterung der gelieferten Produkte befreit wird.

Im Falle einer Reklamation des Kunden muss dieser alle Belege für die Realität der festgestellten Konformitätsmängel oder Fehlmengen oder Beschädigungen vorlegen.

Der Kunde muss dem Unternehmen SCEV DE SAINT-SAUVEUR oder jeder von ihm ordnungsgemäß beauftragten Person alle Erleichterungen gewähren, um diese Kontrollen und Überprüfungen durchzuführen.

Wenn die SCEV DE SAINT-SAUVEUR oder ihr Bevollmächtigter nach der Prüfung durch den Kunden tatsächlich einen Konformitätsmangel oder eine Fehlmenge feststellt, kann der Kunde von der SCEV DE SAINT-SAUVEUR nur den kostenlosen Ersatz der nicht konformen oder beschädigten Artikel und/oder die Lieferung der ergänzenden Produkte zum Auffüllen der Fehlmengen verlangen. Konformitätsmängel oder Fehlmengen berechtigen den Kunden in keinem Fall zur Zahlung von Kosten, Entschädigungen, Schäden und Zinsen jeglicher Art.

Im Übrigen können Konformitätsmängel oder fehlende Teile in keinem Fall die Auflösung der Bestellung rechtfertigen. Jede Reklamation, die der Kunde unter den in diesem Artikel beschriebenen Bedingungen und Modalitäten durchführt, setzt die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der betreffenden Produkte nicht aus.

 

ARTIKEL 8-PREIS UND ZAHLUNG

Die Preise in den Preislisten, Katalogen oder anderen Dokumenten, die von der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR herausgegeben werden, sind nur zur Information und ohne Gewähr für die Dauer angegeben.

Die von der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR festgelegten Preise sind die Preise der am Tag des Eingangs der Bestellung gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich netto ohne jeden Abzug für Produkte, die dem Kunden in den Räumlichkeiten der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR zur Verfügung gestellt werden.

Die auf der Rechnung angegebenen Preise sind verbindlich und entsprechen den am Tag des Eingangs der Bestellung gültigen Preisen.

Die Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR behält sich das Recht vor, die Preise ihrer Produkte jederzeit zu ändern, wobei darauf hingewiesen wird, dass im Falle einer Preisänderung der Preis gilt, der am Tag des Eingangs der Bestellung gültig war.

Die Preise verstehen sich für die Anzahl der Produkte, die in der Bestellung oder Auftragsbestätigung angegeben sind; jede Änderung der Menge nach der Auftragsbestätigung berechtigt die Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR, den Rechnungspreis zu ändern, was vom Kunden ausdrücklich akzeptiert wird.

 

ARTIKEL 9-ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Die Lieferung der Produkte löst die Rechnungsstellung aus.

Die Bezahlung der bestellten Produkte erfolgt auf jede gesetzlich zulässige Weise, wobei der Preis an die auf der Rechnung angegebene Adresse zu zahlen ist. Zahlungen an Dritte oder Vermittler erfolgen auf Risiko des Kunden.

Die Bezahlung der von der Gesellschaft LE SCEV DE SAINT-SAUVEUR verkauften Produkte erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen netto und ohne Abzug dreißig (30) Kalendertage nach dem Datum ihrer Lieferung.

Der Preis ist bei der Bestellung netto und ohne Abzug zahlbar, wenn es sich um eine Erstbestellung handelt oder wenn der Kunde bekannte finanzielle Schwierigkeiten oder eine zweifelhafte Bonität hat.

Im Falle einer drohenden Insolvenz des Kunden behält sich die SCEV DE SAINT-SAUVEUR das Recht vor, Zahlungsgarantien zu verlangen, entweder vor Annahme der Bestellung oder zwischen dem Datum der Annahme der Bestellung und dem Datum der Lieferung. Wenn der Kunde die geforderten Zahlungsgarantien nicht vorlegt, kann die SCEV DE SAINT-SAUVEUR die Bestellung im ersten Fall ablehnen und im zweiten Fall aussetzen oder kündigen.

Wenn die Zahlung durch die Ausstellung von Handelswechseln erfolgt, die vom Kunden akzeptiert werden müssen, müssen diese innerhalb von höchstens acht Wochen bei der SCEV DE SAINT-SAUVEUR eintreffen, andernfalls ist die SCEV DE SAINT-SAUVEUR berechtigt, die sofortige Zahlung des gesamten Preises zu verlangen.

 

ARTIKEL 10-ZAHLUNGSAUSFALL

Unter Nichtzahlung im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jeder Betrag zu verstehen, der von der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR nicht bis zum Fälligkeitsdatum gemäß dem vorstehenden Artikel eingezogen wurde.

Bei Nichtzahlung des gesamten oder eines Teils des Preises am Fälligkeitstermin, der sich aus der in den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehenen und auf den Rechnungen angegebenen Frist ergibt, schuldet der Kunde von Rechts wegen eine Verzugsstrafe in Höhe des Dreifachen des am Fälligkeitstermin der Zahlung geltenden gesetzlichen Zinssatzes, wobei diese Strafe erst fällig wird, nachdem ein Schreiben mit der Aufforderung zur Zahlung des Preises ohne Wirkung geblieben ist.

Diese Strafe wird auf den gesamten, nicht am Fälligkeitstag gezahlten Preis erhoben und läuft bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des Preises in Haupt-, Neben- und Nebenkosten.

Bei Nichtzahlung einer fälligen Rate werden alle der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR noch zustehenden Beträge acht (8) Tage nach Versendung eines erfolglos gebliebenen Mahnschreibens sofort fällig.

Darüber hinaus berechtigt jeder Zahlungsvorfall die Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR von Rechts wegen dazu, die Ausführung aller laufenden Bestellungen auszusetzen, ohne dass der Kunde irgendwelche Schäden oder Entschädigungen jeglicher Art verlangen kann.

Der Kunde muss der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR alle Kosten erstatten, die durch die Eintreibung der nicht gezahlten Beträge entstanden sind, einschließlich einer pauschalen Entschädigung in Höhe von 10 % des ausstehenden Betrags, unbeschadet aller anderen Schäden und Zinsen. Die Inanspruchnahme der Garantieverpflichtung der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR oder jede andere Reklamation jeglicher Art, die der Kunde in Bezug auf die von der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR verkauften Produkte geltend machen könnte, insbesondere bei Konformitätsmängeln, erlaubt unter keinem Vorwand, die fälligen Zahlungen zurückzuhalten oder zu verzögern.

Alle Aufrechnungen oder Abzüge, die einseitig von den Kunden vorgenommen werden, gelten als Nichtzahlung.

 

ARTIKEL 11-GARANTIEN UND HAFTUNG

Die Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR unternimmt alle Anstrengungen, um Produkte zu vermarkten, die sowohl in Bezug auf die Präsentation als auch auf die Qualität einwandfrei sind.

Um alle ihre Qualitäten zu bewahren, empfiehlt die Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR dem Kunden, die Produkte in Planen und geschlossenen Fahrzeugen zu transportieren oder transportieren zu lassen, so dass sie vor Witterungseinflüssen, Sonne und Stößen geschützt sind.

Ebenso empfiehlt das Unternehmen SCEV DE SAINT-SAUVEUR den Kunden, die Produkte in einem Lager zu lagern, das eine gute Aufbewahrung ermöglicht, insbesondere an einem kühlen Ort (+10 bis +14°), der vor Licht, Sonne, Frost und Regen geschützt ist und keine plötzlichen Temperaturschwankungen aufweist.

Die Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR kann in keinem Fall haftbar gemacht werden, wenn die verkauften Produkte unter anormalen oder mit ihrer Natur unvereinbaren Bedingungen gelagert wurden oder werden, insbesondere wenn der Kunde die oben genannten Transport- und Lagerbedingungen nicht einhält.

Die Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR garantiert ihre Produkte gegen jeden Fehler oder Mangel gemäß Artikel 1641 ff. des Zivilgesetzbuches.

Wenn der Kunde der Meinung ist, dass die von der Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR gelieferten Produkte mit Fehlern oder Mängeln behaftet sind, muss er die Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR unverzüglich nach deren Entdeckung per Einschreiben mit Rückschein davon in Kenntnis setzen, indem er die Fehler oder Mängel, die die Produkte behaften, angibt und alle Belege für deren Realität liefert.

Der Kunde muss der Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR außerdem die Möglichkeit geben, die behaupteten Mängel oder Defekte festzustellen, wobei klargestellt wird, dass diese nur dann von der Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR im Rahmen ihrer Garantie übernommen werden, wenn sie von der Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR festgestellt und belegt wurden.

Zu diesem Zweck kann die Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR entweder in den Räumlichkeiten des Kunden vorstellig werden oder den Kunden auffordern, die defekten oder mangelhaften Produkte frachtfrei an sie zurückzusenden.

Sollte sich nach der Prüfung durch die SCEV DE SAINT-SAUVEUR herausstellen, dass die Produkte tatsächlich mit Fehlern oder Mängeln behaftet sind, so verpflichtet sich die SCEV DE SAINT-SAUVEUR, diese kostenlos zu ersetzen.

Die Gewährleistung der Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR ist strikt auf die Verpflichtung zum Ersatz der fehlerhaften oder mangelhaften Produkte beschränkt und es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR in keinem Fall zu einer wie auch immer gearteten Entschädigung gegenüber dem Kunden für Schäden jeglicher Art und zu keiner Zahlung von Kosten jeglicher Art aufgrund von Fehlern oder Mängeln an den von ihr verkauften Produkten verpflichtet ist.

Sollte sich nach der Prüfung durch die Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR herausstellen, dass die Produkte in Wirklichkeit nicht mit Fehlern oder Mängeln behaftet sind, kann die Garantie der Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR nicht in Anspruch genommen werden.

Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen den Parteien über die Existenz der vom Kunden behaupteten Fehler oder Mängel muss der Kunde, sofern keine gütliche Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann, das zuständige Gericht anrufen, damit dieses über die Streitigkeit zwischen den Parteien entscheidet.

Schließlich wird ausdrücklich anerkannt und vom Kunden akzeptiert, dass die Garantie der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR darüber hinaus ausgeschlossen ist, wenn die behaupteten Mängel oder Defekte in Wirklichkeit Konformitätsmängel waren, die seitens des Kunden zur Einleitung einer Klage gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen hätten führen müssen.

 

ARTIKEL 12-HÖHERE GEWALT

Die Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR kann von allen oder einem Teil ihrer Verpflichtungen entbunden werden, ohne dass sie zu Schadenersatz verpflichtet ist, wenn zufällige Ereignisse oder höhere Gewalt die Herstellung oder Lieferung der Produkte oder bestimmter Teile davon verhindern oder verzögern.

Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere: Brände, Überschwemmungen, schwere Material- oder Werkzeugunfälle, Mobilmachung, Krieg, Epidemien, Transportunterbrechungen, Rohstoffmangel, Änderung von Zoll- oder Kontingentvorschriften, Streiks, ob ganz oder teilweise bei der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR oder bei ihren Lieferanten, Erschöpfung des Lagerbestands eines Produkts und ganz allgemein alle Ursachen, die außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR liegen.

Bei Eintritt eines Falles höherer Gewalt verpflichtet sich die Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR, den Kunden so schnell wie möglich schriftlich zu benachrichtigen.

 

ARTIKEL 13-KLAUSELN ZUM EIGENTUMSVORBEHALT

Wenn die verkauften Produkte bei der Lieferung nicht vollständig bezahlt werden, behält sich das Unternehmen SCEV DE SAINT-SAUVEUR das Eigentum an diesen Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Preises in der Hauptforderung, den entsprechenden Kosten und Nebenkosten vor.

Keine Zahlung im Sinne dieser Klausel ist die Übergabe eines Wechsels oder anderer Titel, die eine Zahlungsverpflichtung begründen, da die Zahlung erst durch die tatsächliche Einziehung des Preises durch die Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR erfolgt.

Bei Nichtzahlung des Preises acht Tage nach einer erfolglos gebliebenen Mahnung per Einschreiben mit Rückschein wird der Verkauf von Rechts wegen aufgelöst, wenn es der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR gefällt, die dann die Rückgabe der Produkte verlangen kann, unbeschadet aller anderen Schäden und Zinsen.

Die Kosten, die durch die Rücknahme der Produkte entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, und die geleisteten Anzahlungen werden von der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR einbehalten, um ihre Kosten zu decken und sie für die erlittenen Schäden zu entschädigen, vorbehaltlich aller anderen Rechte oder Klagen. Der Kunde, der die Produkte in Verwahrung hat, verpflichtet sich, die nicht vollständig bezahlten Produkte in einwandfreiem Zustand zu erhalten und der Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR den Ort, an dem sie übergeben werden, bekannt zu machen und sie zu ihrer Verfügung zu halten.

Der Kunde verpflichtet sich, jederzeit die Identifizierung und Wiederinanspruchnahme der Produkte zu ermöglichen, wobei Produkte, die sich beim Kunden auf Lager befinden, unwiderlegbar als unbezahlte Produkte gelten.

Im Falle einer Pfändung oder eines anderen Eingriffs eines Dritten in die Produkte muss der Kunde die Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR unbedingt so schnell wie möglich darüber informieren, damit diese sich dagegen wehren und ihre Rechte wahren kann.

Der Kunde darf außerdem nicht das Eigentum an nicht vollständig bezahlten Produkten verpfänden oder als Sicherheit abtreten.

Der Kunde muss die Produkte gegen alle Risiken bei einer notorisch solventen Versicherungsgesellschaft versichern und diese davon in Kenntnis setzen, dass im Schadensfall die Forderung der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR in alle Rechte, die der Versicherte gegenüber dem Versicherer haben könnte, eintritt.

 

ARTIKEL 14-EINHALTUNG DER REGELN DURCH DIE KUNDEN

Die Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR behält sich das Recht vor, die Lieferungen von Kunden zu unterbrechen, die in Bezug auf die verkauften Produkte nicht alle gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des Wirtschaftsrechts einhalten, insbesondere in Bezug auf den Weiterverkauf unter Selbstkosten.

 

ARTIKEL 15-KÜNDIGUNG

Die Tatsache, dass sich die Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine der Klauseln der vorliegenden Bedingungen beruft, kann nicht als Verzicht auf die spätere Geltendmachung derselben Klauseln gewertet werden.

 

ARTIKEL 16 - GERICHTSSTAND - ANWENDBARES RECHT

Ausdrücklich vereinbart zwischen den Parteien ist das Handelsgericht REIMS ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten oder Verfahren im Zusammenhang mit der Entstehung, Durchführung oder Auslegung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und für alle Verkaufsvorgänge der Produkte der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR, unabhängig davon, ob es sich um eine Hauptforderung, einen Garantieanspruch oder eine Zwangsintervention handelt, und dies auch im Falle mehrerer Beklagter.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen im Rahmen von internationalen oder gemeinschaftlichen Verkäufen dem französischen Recht, was vom Kunden ausdrücklich akzeptiert wird. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind daher nach französischem Recht und in französischer Sprache auszuführen und auszulegen.

 

ARTIKEL 17-DOMIZILWAHL

Die Firma SCEV DE SAINT-SAUVEUR, hat ihren Sitz in 56 Rue du Mont Chenil, 51130 Blancs-Coteaux.

Unsere eindeutige Identifikationsnummer, die von ADEME gemäß den Bestimmungen des AGEC-Gesetzes ausgestellt wird, lautet wie folgt:

Mitglied des Comité Champagne - SIRET 78038582900012
Inhaber der eindeutigen Kennung FR24617_01QEKR

Jegliche Korrespondenz bezüglich der von der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR getätigten Verkäufe muss an die oben genannte Adresse gesendet werden, um der Gesellschaft SCEV DE SAINT-SAUVEUR gegenüber wirksam zu sein.